Die Türkei hat ihre Beschäftigungsregeln für Bürger türkischsprachiger Staaten deutlich gelockert. Künftig können Menschen aus Aserbaidschan, Kasachstan, Usbekistan, Kirgisistan und Turkmenistan einfacher in der Türkei arbeiten oder ein eigenes Unternehmen gründen – ohne eine türkische Staatsbürgerschaft oder spezielle Arbeitserlaubnis. Ausnahmen gelten nur in sicherheitsrelevanten Bereichen wie Militär und Polizei.

Die Neuregelung geht auf ein im Amtsblatt veröffentlichtes Präsidialdekret zurück. Sie folgt auf Gespräche über einen gemeinsamen Wirtschafts- und Arbeitsraum, die beim zwölften Gipfel der Organisation Türkischer Staaten (OTS) Anfang Oktober im aserbaidschanischen Gabala geführt wurden.

Ankara stärkt regionale Bindungen

Mit der Liberalisierung will Ankara seine wirtschaftlichen und kulturellen Beziehungen zu den turksprachigen Republiken Mittelasiens festigen. Beobachter sehen darin zugleich ein Signal an Russland, dessen Einfluss in der Region schwindet.

Das einzige zentralasiatische Land außerhalb des türkischen Sprachraums ist das persischsprachige Tadschikistan, wo Kremlchef Wladimir Putin zuletzt an einem Gipfel mit zentralasiatischen Staaten teilnahm.

Während Russland nach offiziellen Angaben bis zu 770.000 Migranten – überwiegend aus Zentralasien – abschieben will, öffnet die Türkei ihre Türen. Ankara könnte vom bevorstehenden Arbeitskräftemangel profitieren. Zugleich könnte sich der türkische Arbeitsmarkt verändern, wenn Hunderttausende syrische Flüchtlinge nach dem Sturz des Assad-Regimes Ende vergangenen Jahres in ihre Heimat zurückkehren.

Voraussetzungen für die Arbeitserlaubnis

Bewerber müssen über eine gültige Aufenthaltserlaubnis verfügen, dürfen keine Gefahr für die nationale Sicherheit darstellen und müssen ihre gesellschaftliche Integration in der Türkei belegen. Zudem ist bei reglementierten Berufen ein Nachweis über die Gleichwertigkeit ausländischer Zertifikate mit türkischen Abschlüssen erforderlich.

Laut dem türkischen Migrationsdienst hatten im April rund 122.000 Turkmenen eine offizielle Aufenthaltserlaubnis. Es folgen Aserbaidschaner (85.331), Russen (81.413), Iraner (76.416) und Syrer (73.063).

Das Dekret ändert die Durchführungsverordnung zum Gesetz über die freie Berufsausübung türkischsprachiger Ausländer in der Türkei. Es erlaubt ihnen, sowohl in staatlichen als auch privaten Einrichtungen zu arbeiten oder selbstständig tätig zu werden.


Dieser Artikel entstand in Kooperation mit unserem Partner bne intelliNews

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