Seit April 2023 nutzt der Kreml den Präsidialerlass Nr. 302, um westliche Unternehmen in Russland unter Fremdverwaltung zu stellen. Das Dekret ist offiziell eine Reaktion auf westliche Sanktionen und Eingriffe gegen russische Vermögenswerte im Ausland. Betroffen waren bislang rund 20 ausländische Unternehmen, in wenigen Fällen wurde die Fremdverwaltung wieder aufgehoben. Parallel dazu greift Russland zu Sonderdekreten und zunehmend zu Gerichtsurteilen, die auch in eine dauerhafte Enteignung münden können.

Am 25. April 2023 unterzeichnete Russlands Präsident Wladimir Putin den Erlass Nr. 302 desselben Jahres. Sein Titel lautet „Über die vorübergehende Verwaltung bestimmter Vermögenswerte“. Das Dekret erlaubt die Einsetzung einer Fremdverwaltung bei Unternehmen aus den sogenannten unfreundlichen Ländern, also dem Westen einschließlich asiatischer Länder wie Japan und Südkorea. Als Voraussetzung für eine Fremdverwaltung nennt das Dekret die Verletzung russischer Eigentumsrechte in diesen unfreundlichen Ländern. Dabei wird auch die bloße Gefahr einer solchen Verletzung als hinreichende Bedingung angeführt.

Reaktion auf Asset-Beschlagnahmungen im Westen

Die Maßnahme wird explizit als Reaktion auf „unfreundliche und gegen das internationale Recht verstoßende Handlungen“ des Westens bezeichnet. Zuvor hatte Russland die Kontrolle über mehrere seiner staatseigenen Unternehmen in Europa verloren. So stellte Deutschland im Jahr 2022 die deutschen Raffinerien des Ölkonzerns Rosneft unter staatliche Treuhandverwaltung, wie auch Gazprom Germania. Die Deutschlandtochter des russischen Erdgasgiganten wurde im November 2022 schließlich verstaatlicht und in Sefe umbenannt. Zu Beschlagnahmungen von russischen Aktiva kam es auch in anderen Ländern wie Polen, den USA und Kanada. Noch schwerer wiegt, dass westliche Staaten nach 2022 rund 300 Mrd. Dollar an russischen Zentralbankgeldern eingefroren haben, von denen sich rund zwei Drittel in Belgien befinden. Die Mittel verbleiben bislang im Eigentum Russlands, wobei immer wieder Diskussionen über eine Enteignung zugunsten der Ukraine aufkommen. Zudem wurden Vermögenswerte von russischen Unternehmern und Privatanlegern in Milliardenhöhe im Westen eingefroren.

Neben dieser allgemeinen Ermächtigung zur Fremdverwaltung westlicher Unternehmen enthält das Dekret Nr. 302 auch eine Liste konkret betroffener Vermögenswerte. Sie benennt die Aktiva, die unter Fremdverwaltung zu stellen sind, sowie ihre Eigentümer. Außerdem benennt die Liste jeweils einen „temporären Verwalter“. Weitere Angaben enthält die Liste nicht, also auch keine Hinweise auf die Motivation für die Fremdverwaltung der jeweiligen Unternehmen.

Die erste Fassung der Liste, die als Teil des Dekrets Nr. 302 veröffentlicht wurde, enthielt die Russlandtöchter des Düsseldorfer Energiekonzerns Uniper und des finnischen Versorgers Fortum. Als Verwalter wurde das Liegenschaftsamt Rosimuschestwo bestimmt. Jeder weitere Fall von Fremdverwaltung wurde seitdem in einem eigenen Präsidialerlass als Änderung dieser Liste angeordnet.

Bislang 20 ausländische Unternehmen betroffen

Bis Januar 2026 wurden Aktiva von 20 ausländischen Unternehmen per Dekret Nr. 302 unter Fremdverwaltung gestellt. Dies ergibt eine Analyse der bisherigen Änderungsdekrete, deren vollständige Liste von Rechtsportalen gepflegt wird. Zwei der Unternehmen, Fortum und der amerikanisch-österreichische Hersteller von Metallverpackungen Silgan, waren zweimal betroffen. Auf der Liste landete im Februar 2024 auch eine Fabrik des japanisch-deutschen Werkzeugmaschinenherstellers DMG Mori und im April desselben Jahres das Russlandgeschäft des deutschen Haushaltsgeräteherstellers BSH Hausgeräte, der zur Bosch-Gruppe gehört. Ende Dezember 2024 gab es mit dem Russlandgeschäft des belgischen Biergiganten AB InBev einen weiteren prominenten Fall. Betroffen war sein Joint-Venture mit dem türkischen Getränkekonzern Anadolu Efes. Zusammen betrieben sie in Russland unter dem Namen AB InBev Efes mehrere Brauereien. Ihre Anteile übergab der Kreml an die wenig bekannte russische Holdinggesellschaft GK Wmestje.

Stada verliert Milliardenwerte

Im vergangenen Jahr kamen die Russlandtöchter von vier weiteren großen europäischen Unternehmen auf die Fremdverwaltungsliste. Im April 2025 traf es den deutschen Pharmakonzern Stada und den zu ihm gehörenden russischen Arzneimittelhersteller Nischpharm. Als dessen vorübergehenden Verwalter bestimmte der Kreml das russische Unternehmen Pharmirus. Das im Markt unbekannte Unternehmen war kurz zuvor ganz offensichtlich mit dem Zweck gegründet worden, Nischpharm zu übernehmen. Der Frankfurter Stada-Konzern, der damals den amerikanischen Investmentfond Bain und dem Luxemburger Fond Cinven gehörte, hatte keine Anzeichen erkennen lassen, sich von Nischpharm trennen zu wollen, sondern im Gegenteil in Deutschland und der Europäischen Union dafür gesorgt, dass Zusatzstoffe, die für die Medikamentenproduktion in Russland gebraucht wurden, weiter nach Russland geliefert werden durften. Vor der Fremdverwaltung war Nischpharm ebenfalls von den beiden Privat Equity-Firmen kontrolliert worden.

Im August vergangenen Jahres stellte ein Dekret das Russlandgeschäft des französischen Industriegaseherstellers Air Liquide unter die Verwaltung eines wenig bekannten Unternehmens namens M-Logistika, auch hier deutet alles daraufhin, dass M-Logistika eigens zu diesem Zweck gegründet wurde.

Die jüngsten beiden Fremdverwaltungs-Dekrete datieren vom 31. Dezember 2025. In ihnen übergab der Kreml jeweils mehrere russische Fabriken des dänischen Dämmstoffproduzenten Rockwool und des polnischen Getränkedosenproduzenten Canpack an lokale Unternehmen. Neben dem Zeitpunkt gibt es eine weitere Gemeinsamkeit, die diese aktuellen Fälle auszeichnet. Im Unterschied zu den meisten westlichen Unternehmen, die bisher von Dekret Nr. 302 betroffen waren, hatten Rockwool und Canpack ebenso wie Stada/Nischpharm keinen Rückzug aus Russland angekündigt.

Aufgehobene Fremdverwaltungen

In bislang drei Fällen wurde die Fremdverwaltung später wieder aufgehoben. Die ersten Unternehmen, die nach Uniper und Fortum unter Fremdverwaltung gestellt wurden, waren im Juli 2023 der dänische Brauereikonzern Carlsberg und der französische Lebensmittelgigant Danone, deren russische Beteiligungen an Rosimuschestwo zur Verwaltung übergeben wurden. Im Fall Carlsberg war das die größte russische Brauerei Baltika, bei Danone betraf die Fremdverwaltung u. a. 18 Fabriken für Molkereiprodukte.

In beiden Fällen wurde die Fremdverwaltung später jedoch wieder aufgehoben. Bei Danone erfolgte dies am 13. März 2024, nur wenige Tage vor der Bekanntgabe des Verkaufs von Danone Russia an ein russisches Unternehmen. Auch im Fall Carlsberg ermöglichte die Aufhebung der Fremdverwaltung im Dezember 2024 den anschließenden Verkauf an russische Investoren. Das Dekret Nr. 302 räumt dem Fremdverwalter zwar weitgehende Rechte wie den Austausch des Managements ein, der Verkauf der ihm anvertrauten Vermögenswerte ist ihm jedoch nicht erlaubt.

Sonderfall Ariston: Rückkehr zu italienischen Besitzern

Eine Sonderstellung kommt dem Fall des italienischen Heiztechnikherstellers Ariston zu. Seine Russlandtochter wurde zusammen mit BSH Hausgeräte im April 2024 per Erlass zur Verwaltung an ein Tochterunternehmen des staatlichen Erdgaskonzerns Gazprom übergeben. Im März 2025 hob der Kreml die temporäre Verwaltung von Ariston Thermo Rus wieder auf. Wie das Rechtsportal Pravo.ru bemerkte, erhielt damit zum ersten Mal ein ausländischer Eigentümer die Kontrolle über seine russischen Aktiva zurück, ohne sie unmittelbar danach zu verkaufen. 

Ariston teilte daraufhin mit, seine Geschäftstätigkeit in Russland mit dem lokalen Management wieder aufzunehmen. In russischen Medien wurde dies als die erste „Rückkehr“ eines westlichen Unternehmens nach Russland bezeichnet, zu Unrecht, wie der Jurist Dmitrij Schunajew erläutert. Er argumentiert, dass die Einsetzung einer Fremdverwaltung nicht mit dem Rückzug des davon betroffenen ausländischen Eigentümers gleichzusetzen sei.

Sondermaßnahmen gegen Fraport und Wintershall

Der Kreml ist in den vergangenen Jahren auch ohne Rückgriff auf das Dekret Nr. 302 gegen ausländische Unternehmen vorgegangen. Am 30. November 2023 übertrug der Kreml die Stimmrechte der ausländischen Eigentümer am St. Petersburger Flughafen Pulkowo an russische Gesellschaften. Betroffen war auch der deutsche Flughafenbetreiber Fraport, mit einem Anteil von 25% der größte westliche Investor in Pulkowo. Ende 2024 verkaufte Fraport die Beteiligung an ein Unternehmen aus dem Oman.

Drei Wochen später, am 19. Dezember, löste der russische Präsident die Joint Ventures der Öl- und Gaskonzerne Wintershall DEA aus Deutschland und OMV aus Österreich mit Gazprom auf. Betroffen waren nicht nur die Stimmrechte, sondern die Anteile an Öl- und Gasprojekten in Sibirien. Das Dekret übertrug sie an neu gegründete, rein russische Gesellschaften. Die westlichen Unternehmen können später entschädigt werden, wobei die Erlöse eines möglichen Verkaufs auf gesperrten Konten in Russland landen würden. Wintershall DEA und OMV hatten ihre russischen Beteiligungen zuvor bereits abgeschrieben.

In seinen Dekreten gegen Fraport sowie Wintershall DEA und OMV verwies der Kreml ebenfalls auf die westlichen Sanktionen gegen Russland. Begründet wurden die „Sondermaßnahmen“ jedoch mit dem Schutz der nationalen Interessen Russlands. In beiden Fällen hätten die westlichen Sanktionen den ausländischen Eigentümern nicht mehr erlaubt, den Flughafen bzw. die Erschließung der Gasfelder sicher zu betreiben. Das habe ein Eingreifen erforderlich gemacht, so die Argumentation.

Nationalisierungswelle per Gericht

Die meisten Fälle von Nationalisierungen in Russland erfolgen nicht per Präsidentendekret, sondern per Gerichtsurteil, in der Regel auf Antrag des Generalstaatsanwalts. Der prominenteste Fall des vergangenen Jahres war der Moskauer Flughafen Domodedowo. Er wurde im Juni 2025 per Gerichtsbeschluss an den Staat übertragen. Begründet wurde die Nationalisierung des als strategisch geltenden Unternehmens u. a. damit, dass der Milliardär und Gründer des heutigen Flughafens, Dmitrij Kamenschtschik, eine ausländische Staatsangehörigkeit verschwiegen haben soll. Medienberichten zufolge handelt es sich bei dem Land um Zypern. Weitere prominente Fälle von Nationalisierung per Gerichtsbeschluss waren in den vergangenen beiden Jahren die Tscheljabinsker Elektrometallurgischen Werke, ein Chemieunternehmen in der Kaukasusrepublik Baschkirien und das Solikamsker Magnesiumwerk. In diesen Fällen hatte die Generalstaatsanwaltschaft ihren Eigentümern Verstöße bei der Privatisierung in den Neunzigerjahren vorgeworfen.

In einigen Fällen waren auch Unternehmen betroffen, die der Kreml zuvor schon per Dekret Nr. 302 unter Fremdverwaltung gestellt hat. Beispiele dafür sind der Hersteller von Lebensmittelkonserven Glawprodukt und der Autohändler Rolf. Beide wurden zuerst per Dekret unter die Verwaltung Rosimuschestwo gestellt und später auf Antrag der Generalstaatsanwaltschaft in Staatseigentum überführt. Im Fall von Rolf begründeten die Behörden dies damit, dass sein Gründer, Sergej Petrow, während seiner politischen Funktion als Duma-Abgeordneter unternehmerisch tätig gewesen sein soll. Bei Glawprodukt spielten hingegen die Kontrolle durch eine US-amerikanische Eigentümerstruktur, unerlaubte Kapitalabflüsse ins Ausland sowie die Sicherung der Lebensmittelversorgung die zentrale Rolle.

Im vergangenen Jahr hat die Nationalisierung deutlich an Fahrt aufgenommen. Nach Berechnungen der Moskauer Rechtsanwaltskanzlei NSP gingen 2025 Vermögenswerte im Umfang von 3,12 Bio. Rubel (34 Mrd. Euro) in Staatseigentum über. Davon dürfte knapp ein Drittel auf den Flughafen Domodedowo entfallen. 2024 hatte der Gesamtwert der betroffenen Aktiva bei 690 Mrd. Rubel (7,5 Mrd. Euro) gelegen. Insgesamt sprachen Gerichte dem Staat seit 2022 Vermögenswerte im Umfang von rund 6,5 Bio. Rubel (71 Mrd. Euro) zu.


Dieser Beitrag erschien zuerst im exklusiven Newsletter der Deutsch-Russischen Auslandshandelskammer

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