Mit sofortiger Wirkung hebt die russische Zentralbank die Beschränkungen für Devisentransfers ins Ausland auf, die für russische Staatsangehörige und Devisenausländer aus befreundeten Staaten galten. Die Zentralbank begründete diese Entscheidung mit der „stabilen Lage am Devisenmarkt“. Auslandsüberweisungen waren im März 2022 eingeschränkt worden.

Gleichzeitig wurde beschlossen, das Verbot von Devisentransfers für nicht in Russland beschäftigte Devisenausländer sowie für juristische Personen aus unfreundlichen Staaten bis einschließlich zum 7. Juni 2026 aufrechtzuerhalten.

Die Zentralbank stellte klar, dass diese Beschränkung nicht für ausländische Unternehmen gilt, die von russischen juristischen oder natürlichen Personen kontrolliert werden. In Russland beschäftigte Devisenausländer aus unfreundlichen Staaten dürfen Überweisungen ins Ausland weiterhin maximal in Höhe ihres Gehalts tätigen.

Quellen: Bank Russlands, RBC (beide RU)


Dieser Beitrag erschien zuerst im exklusiven Newsletter „Morgentelegramm“ der Deutsch-Russischen Auslandshandelskammer

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