Die russische Staatsduma hat in dritter Lesung ein Gesetz verabschiedet, das es selbstständigen Taxifahrern teilweise erlaubt, nicht lokalisierte Importfahrzeuge zu nutzen. Gemäß dem Gesetzentwurf dürfen Selbstständige und Einzelunternehmer im Taxigewerbe bis 2033 nicht lokalisierte Fahrzeuge nutzen. Der Gesamtanteil dieser Fahrzeuge in der Region des Taxidienstes darf jedoch 25% nicht überschreiten. Außerdem muss das Fahrzeug seit mehr als sechs Monaten im Besitz des Taxifahrers sein, ohne dass es von Dritten genutzt wird.
Laut einer Umfrage des russischen Marktforschungsunternehmens „Romir” gaben nur 5% der Taxifahrer an, dass sie bereit sind, ihr Fahrzeug aufgrund der gesetzlichen Anforderungen zu wechseln. 42% der Befragten gaben an, weiterhin mit ihrem eigenen Fahrzeug arbeiten zu wollen. Weitere 24% der Taxifahrer wollen ein Fahrzeug aus dem Fuhrpark nutzen. Das Gesetz zur Lokalisierung von Fahrzeugen tritt am 1. März 2026 in Kraft.
Quellen: Staatsduma der Russischen Föderation, Forbes (beide RU)
Dieser Beitrag erschien zuerst im exklusiven Newsletter der Deutsch-Russischen Auslandshandelskammer

