Die Europäische Union hat am 22. April zwei lange blockierte Entscheidungen gleichzeitig vorangebracht: die Freigabe eines 90-Milliarden-Euro-Kredits für die Ukraine und die Verabschiedung des 20. Sanktionspakets gegen Russland. Beide Vorhaben waren in den vergangenen Monaten vor allem durch Vorbehalte aus Ungarn und der Slowakei verzögert worden. Bewegung kam erst in die Verhandlungen, als über die Druschba-Pipeline wieder russisches Öl nach Mitteleuropa floss.
Die EU-Botschafter in Brüssel leiteten dazu ein schriftliches Verfahren ein, das den Mitgliedstaaten bis zu 24 Stunden für mögliche Einwände einräumt. Zypern, das derzeit die Ratspräsidentschaft innehat, erklärte, das Verfahren werde voraussichtlich am Nachmittag des 23. April abgeschlossen.
Die Abstimmung war zuvor eng mit der Debatte um die Druschba-Pipeline verknüpft. In Budapest und Bratislava wurde darauf gedrängt, dass die Ölversorgung wieder gesichert sein müsse, bevor beide Regierungen ihre Zustimmung zu den EU-Beschlüssen geben. Nach dem Regierungswechsel in Ungarn änderte sich die politische Ausgangslage zusätzlich. Ministerpräsident Péter Magyar machte deutlich, dass er einer Einigung nur bei wiederhergestellten Lieferungen zustimmen werde. Diese Voraussetzung war kurz vor der Abstimmung erfüllt.
Auch die Slowakei bestand auf einer praktischen Lösung bei der Ölversorgung. Außenminister Juraj Blanár erklärte, Bratislava sei bereit, das Sanktionspaket zu unterstützen, sobald russisches Öl wieder physisch geliefert werde. Diplomaten zufolge wollten sowohl Ungarn als auch die Slowakei vor ihrer endgültigen Zustimmung eine tatsächliche Bestätigung des Ölflusses abwarten.
90 Milliarden Euro für die Ukraine
Der Kredit gilt in Brüssel als dringend notwendig, weil die Ukraine in den kommenden Monaten auf zusätzliche Finanzierung angewiesen ist. Das bereits im Dezember grundsätzlich vereinbarte Paket wird in zwei Tranchen von jeweils 45 Milliarden Euro in den Jahren 2026 und 2027 ausgezahlt.
Davon sind pro Jahr 28 Milliarden Euro für Verteidigungsausgaben und 17 Milliarden Euro für allgemeine Haushaltszwecke vorgesehen. Zusammen soll das Paket etwa zwei Drittel des ukrainischen Finanzierungsbedarfs in diesem Zeitraum abdecken. Ungarn, die Slowakei und Tschechien erhielten Ausnahmen von der Beteiligung an der gemeinsamen EU-Kreditaufnahme, mit der das Paket finanziert wird.
Die Debatte um das Darlehen hat erneut gezeigt, wie unterschiedlich die Prioritäten innerhalb der EU geworden sind. Nationale Interessen spielen bei Fragen der Finanz- und Sanktionspolitik sichtbar eine größere Rolle als noch vor einigen Jahren. Das betrifft nicht nur Budapest und Bratislava, sondern zunehmend auch andere Mitgliedstaaten, die bei energie- und wirtschaftspolitischen Entscheidungen stärker auf ihre eigenen Spielräume achten.
Das 20. Sanktionspaket: ambitioniert, aber begrenzt
Das 20. Sanktionspaket war ursprünglich bereits für Februar vorgesehen. Seine Verabschiedung verzögerte sich jedoch über Wochen, weil mehrere Mitgliedstaaten Vorbehalte gegen einzelne Punkte anmeldeten. Neben Ungarn und der Slowakei spielten auch Griechenland und Malta eine wichtige Rolle, insbesondere bei den Maßnahmen gegen die sogenannte Schattenflotte russischer Öltanker.
Ursprünglich war vorgesehen, allen EU-Schiffen Tätigkeiten für Russland zu untersagen. Diese Klausel wurde im Laufe der Verhandlungen jedoch aus dem Entwurf gestrichen. Gleichzeitig wurden bestimmte Regelungen für den Kauf russischen Öls im Lichte der angespannten Lage am Energiemarkt angepasst.
Das Paket gilt zwar offiziell als eine der weitreichendsten Erweiterungen des europäischen Sanktionsrahmens seit Jahren. In seiner endgültigen Form dürfte es die russischen Ölströme jedoch nur begrenzt beeinträchtigen. Die wichtigste Maßnahme – ein vollständiges Verbot von Dienstleistungen im Zusammenhang mit dem Seetransport russischen Öls und russischer Ölprodukte – wurde zwar grundsätzlich vereinbart, soll aber erst dann in Kraft treten, wenn Brüssel darüber eine Einigung mit der G7 erzielt.
Diese Zurückhaltung spiegelt die Sorge wider, dass zusätzliche Einschränkungen des russischen Ölangebots die internationalen Energiemärkte weiter unter Druck setzen könnten. Ohne Abstimmung mit Washington erschien ein solcher Schritt in Brüssel weder wirtschaftlich noch politisch realistisch.
Fokus auf LNG und maritime Infrastruktur
Sofort wirksam werden vor allem neue Maßnahmen gegen den russischen LNG-Sektor, insbesondere in der Arktis. Damit schließt die EU eine Lücke, die im bisherigen Sanktionsrahmen lange offen geblieben war. Während russisches Öl in der EU bereits seit Jahren weitgehend tabu ist, blieb Flüssiggas aus praktischen Versorgungsgründen bislang weitgehend ausgenommen.
Nun sollen schrittweise strengere Beschränkungen folgen. Offiziell will die EU die Einfuhr von russischem LNG bis Anfang 2027 vollständig beenden. In der Praxis steigen die Importmengen derzeit jedoch weiter, da Europa seine Gasversorgung sichern muss.
Ab dem 25. April sind technische, finanzielle und Vermittlungsdienstleistungen im Zusammenhang mit russischen Eisbrechern und LNG-Tankern untersagt. Bereits im Januar 2026 hatte die EU ein Importverbot für russisches LNG aus kurzfristigen Verträgen beschlossen. Ab dem 1. Januar 2027 soll das Verbot auch für ausländische Eisbrecher und LNG-Tanker gelten, die im Interesse Russlands für das von Novatek betriebene Projekt Arctic LNG 2 eingesetzt werden.
Ein erheblicher Teil der Spezialschiffe für russische Arktisprojekte befindet sich im Besitz europäischer Unternehmen oder wird von ihnen betrieben. Viele dieser Schiffe werden zudem in europäischen Werften gewartet. Das neue Serviceverbot zielt darauf ab, genau diese technische und logistische Verbindung zu unterbrechen. Weil die Regeln schrittweise eingeführt werden, bleibt allerdings Zeit für Anpassungen.
Zusätzlich verbietet die EU die direkte und indirekte Bereitstellung von Terminaldienstleistungen für LNG-Projekte, an denen russische Unternehmen mit mehr als 50 Prozent beteiligt sind. Davon betroffen ist auch Novatek, das 50,1 Prozent an Yamal LNG hält.
Energieversorgung bleibt Europas Schwachstelle
Offen bleibt, wie Europa den Wegfall russischer LNG-Mengen vollständig ausgleichen will. Vor 2022 hatte Russland jährlich rund 140 Milliarden Kubikmeter Erdgas nach Europa geliefert. Heute sind die Pipeline-Lieferungen deutlich gesunken, doch die LNG-Importe aus Russland erreichten 2025 mit rund 20 Milliarden Kubikmetern einen Höchststand für die Zeit seit 2022.
Diese Mengen entsprechen etwa 14 Prozent der gesamten Gasimporte der EU. Zusammen mit den verbliebenen Pipeline-Lieferungen liegt der russische Anteil an den europäischen Gasimporten immer noch bei rund 12 Prozent – deutlich weniger als früher, aber weiterhin relevant.
Die USA sind mittlerweile der wichtigste LNG-Lieferant Europas. Doch auch hier stellen sich Fragen nach der Verlässlichkeit, da Europa bei knapper werdendem Angebot mit asiatischen Käufern konkurriert, die häufig höhere Preise zahlen. Mehrere für Europa bestimmte Tanker wurden zuletzt bereits in andere Märkte umgeleitet.
Schattenflotte und Finanzsanktionen
Ein weiterer Schwerpunkt des Pakets ist das Vorgehen gegen einzelne Schiffe. 46 weitere Schiffe wurden auf die schwarze Liste der EU gesetzt. Damit steigt die Zahl der erfassten Schiffe auf mehr als 600. Diese Maßnahme zielt auf jene Tanker, mit denen Russland Öl außerhalb des Preisdeckelungsmechanismus an asiatische Abnehmer liefert.
Zudem wird künftig der Direktverkauf und Weiterverkauf von Tankern an russische Unternehmen untersagt. In entsprechenden Verträgen müssen nun spezielle Klauseln enthalten sein. Damit will die EU verhindern, dass Russland seine Flotte durch den Kauf älterer Schiffe weiter ausbaut.
Im Finanzbereich setzt die EU 120 natürliche und juristische Personen auf die Sanktionsliste, darunter 20 Banken und Finanzintermediäre. Erfasst werden auch Institutionen, denen vorgeworfen wird, bei der Umgehung von Sanktionen eine Rolle zu spielen. Transaktionsverbote gelten zudem für die Häfen Murmansk und Tuapse, mehrere russische Raffinerien sowie die Ölunternehmen Baschneft und Slawneft.
Auffällig ist zugleich, wer nicht auf der Liste steht: Die Gazprombank bleibt weiterhin außen vor, obwohl ihre Rolle im EU-Gashandel zuletzt kleiner geworden ist.
Kirgisistan wird in dem Paket besonders erwähnt. Für seine Rolle bei der Weiterleitung sanktionierter Waren sollen zusätzliche Exportverbote gelten, unter anderem für Werkzeugmaschinen und Telekommunikationsausrüstung.
Daneben erweitert das Paket die rechtlichen Möglichkeiten europäischer Unternehmen, in der EU Schadensersatz geltend zu machen, wenn sie durch Entscheidungen in Drittstaaten wirtschaftliche Nachteile erlitten haben. Damit will Brüssel westlichen Unternehmen mehr Schutz geben, falls deren Vermögenswerte in Russland betroffen sind.
Das nächste Paket ist bereits in Vorbereitung
Nach dem Ende der Blockade rechnet Brüssel nun wieder mit einem regelmäßigeren Rhythmus bei neuen Maßnahmen. Das 21. Sanktionspaket wird laut EU-Außenbeauftragter Kaja Kallas bereits vorbereitet.
Die wichtigste offene Frage bleibt allerdings das Dienstleistungsverbot für den Seeöltransport. Ob und wann es tatsächlich aktiviert wird, hängt von der Einschätzung der G7 und insbesondere der USA ab. Solange die Lage auf den globalen Energiemärkten angespannt bleibt und die Passage durch die Straße von Hormus unsicher ist, dürfte Brüssel hier vorsichtig bleiben.
