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Weiteres IPO-Unternehmen in der Türkei beantragt Insolvenzschutz
Türkei · 28.07.2026

Weiteres IPO-Unternehmen in der Türkei beantragt Insolvenzschutz

Der Fall Infinia zeigt die wachsenden Risiken am türkischen IPO-Markt. Immer mehr Unternehmen geraten noch vor dem Börsengang unter finanziellen Druck.

Ein weiteres Unternehmen, das auf seinen Börsengang an der Borsa Istanbul wartet, hat Insolvenzschutz beantragt. Nach Berichten lokaler Medien hat Infinia Advanced Elektronik als jüngstes Unternehmen im Vorfeld eines geplanten Börsengangs ein entsprechendes Verfahren eingeleitet.

Das Ingenieurunternehmen, das früher unter dem Namen Infinia Muhendislik firmierte, erhielt am 1. Juli vom zuständigen Gericht die Genehmigung für das Insolvenzschutzverfahren (Konkordato).

Am 13. Juli teilte das Sukuk-Intermediärunternehmen Hedef Varlik Kiralama mit, dass Infinia infolge des Gerichtsbeschlusses mit zwei Anleihen (TRDHDFV82623 und TRDHDFVE2615) in Zahlungsverzug geraten werde. Ebenfalls am selben Tag erklärte Astra Portfolio Sukuk Investment, Rückstellungen für die betroffenen Anleihen in seinem Portfolio zu bilden.

Pakun zum zweiten Mal unter Insolvenzschutz

Bereits am 3. Juli beantragte auch der Mehlhersteller Pakun, der ebenfalls auf die Genehmigung seines Börsengangs wartete, zum zweiten Mal ein Konkordato-Verfahren – das gerichtlich überwachte Schuldenrestrukturierungsverfahren der Türkei.

Pakun hatte im Oktober 2024 den Antrag auf einen Börsengang gestellt und erhielt im Januar 2025 erstmals gerichtlichen Gläubigerschutz. Dieses erste Verfahren wurde im Juni 2026 beendet, bevor das Unternehmen kurz darauf einen erneuten Antrag stellte.

Warnsignal für den IPO-Markt

Die Häufung von Insolvenzschutzverfahren bei Unternehmen, die sich auf einen Börsengang vorbereiten, verdeutlicht den zunehmenden Liquiditätsdruck auf mittelständische Unternehmen in der Türkei.

Im vergangenen Jahr erlebte der IPO-Markt der Borsa Istanbul einen von Privatanlegern getragenen Boom. Viele Unternehmen drängten angesichts hoher Zinsen an die Börse, um Eigenkapital aufzunehmen und ihre Abhängigkeit von Bankkrediten zu verringern. Die jüngsten Entwicklungen deuten jedoch darauf hin, dass der Zugang zum Kapitalmarkt für einige Unternehmen zu spät kam.

Nach türkischem Handelsrecht schützt ein Konkordato-Antrag das Unternehmen vorübergehend vor Zwangsvollstreckungen und Vermögenspfändungen. Gleichzeitig erhält das Management die Möglichkeit, unter Aufsicht eines gerichtlich bestellten Sachwalters seine Verbindlichkeiten neu zu strukturieren. Die Schutzfrist beträgt zunächst bis zu drei Monate und kann häufig auf mehr als ein Jahr verlängert werden.

Fragen zur Prüfung vor dem Börsengang

Für Investoren und Aufsichtsbehörden werfen die aktuellen Fälle Fragen hinsichtlich der Qualität der Due-Diligence-Prüfungen vor Börsengängen, der Finanzberichterstattung sowie der finanziellen Stabilität mittelständischer Unternehmen auf.

Während die starke Nachfrage privater Anleger nach Neuemissionen Bilanzschwächen bislang teilweise überdeckte, legen das restriktivere Kreditumfeld und die gestiegenen Finanzierungskosten die finanziellen Probleme vieler Unternehmen bereits vor dem geplanten Börsengang offen.

Die Fälle von Infinia und Pakun dürften daher zu einer intensiveren Prüfung der Verschuldung, der Liquiditätslage und der Kapitalausstattung von Unternehmen führen, deren Börsenprospekte von der türkischen Kapitalmarktaufsicht SPK genehmigt werden sollen.

Erst am 19. Juli berichtete IntelliNews zudem, dass sich auch die Liste der bereits an der Borsa Istanbul notierten Unternehmen, die zahlungsunfähig geworden sind, weiter verlängert hat.

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